Zum Inhalt springen
ZAPilot

Aufnahmeprüfung · Kanton Zürich

Häufige Fragen zur Aufnahmeprüfung

Kurz beantwortet – die Details stehen auf den Seiten zu Termin, Quoten und Schulen.

Stand

Wann findet die Aufnahmeprüfung 2027 statt?

Langgymnasium und Kurzgymnasium (die Gymiprüfung) sowie Handelsmittelschule: Montag, 8. März 2027. Fachmittelschule und Berufsmaturität 1: Mittwoch, 10. März 2027. Berufsmaturität 2: Samstag, 20. März 2027 (dreisemestrige BM 2 Wirtschaft/Dienstleistungen: 25. Juni 2027).

Bis wann muss man sich anmelden?

Das Anmeldefenster ist vom 1. Januar bis 10. Februar 2027 offen – online beim Kanton, nicht über die Schule und nicht über ZAPilot. Die Gebühr beträgt 50 Franken, einmal pro Schuljahr.

Was wird geprüft?

Deutsch und Mathematik, schriftlich, an einem Tag: Sprachbetrachtung mit Textverständnis (45 Minuten), Mathematik und ein Aufsatz – beide je 90 Minuten, an der ZAP 1 fürs Langgymnasium je 60 Minuten. Mathematik zählt die Hälfte der Prüfungsnote, die beiden Deutschteile je ein Viertel.

Wann ist die Prüfung bestanden?

Fürs Lang- und Kurzgymnasium braucht es mit Vornote die Gesamtnote 4.75 aus Prüfung und Zeugnis, ohne Vornote 4.5. Für Handelsmittelschule, Fachmittelschule und BM 1 sind es 4.5 mit und 4.25 ohne Vornote. Die BM 2 hat keine Vornote und verlangt 4.25. Der Notenrechner auf ZAPilot rechnet beide Fälle durch.

Wie viele bestehen?

Etwa die Hälfte. Über alle Schultypen bestanden 2026 51.1 Prozent, 2025 52.1 Prozent. Am Gymnasium, Lang und Kurz zusammen, waren es 2026 48.2 Prozent. Bei der Berufsmaturität 1 waren es 2026 67.3 Prozent, bei der Fachmittelschule 2025 56.5 Prozent. Die Zahlen des Kantons stehen auf der Seite zu den Bestehensquoten, mit Quelle.

Kann man die Prüfung wiederholen?

Ja – wer nicht besteht, kann sich im nächsten Jahr wieder anmelden, sofern die Zulassung dann noch gilt. Ins Langgymnasium wird aus der 6. Primarklasse geprüft. Fürs Kurzgymnasium und die Handelsmittelschule kann man schon aus der 2. Sekundarklasse antreten und hat damit zwei Versuche.

Welcher Taschenrechner ist an der Aufnahmeprüfung erlaubt?

An der ZAP 1 fürs Langgymnasium gar keiner. An allen anderen nur vier Modelle: TI-30 ECO RS, CASIO FX-82 SOLAR II, TI-30X IIS, SHARP EL-501 T. Andere Taschenrechner, auch baugleiche mit Batterie wie der TI-30X IIB, werden an der Prüfung eingezogen. Dazu kommen Geodreieck, Zirkel und Lineal, für den Aufsatz das Wörterbuch aus der Schule oder der Duden Band 1. Radierbare Stifte sind nicht erlaubt.

Was passiert, wenn mein Kind am Prüfungstag krank ist?

Wer zur Prüfung antritt, gilt als prüfungsfähig – ein Arztzeugnis im Nachhinein zählt nicht. Wer nicht antreten kann, meldet das sofort der Schulleitung, reicht innert drei Tagen ein ärztliches Zeugnis ein und wird zur Nachprüfung aufgeboten. Deshalb: lieber melden als krank antreten.

Wer wird ohne Prüfung aufgenommen?

Ins Langgymnasium kommt aus der Zürcher Primarschule niemand ohne Prüfung. Ins Kurzgymnasium, wer von der 2. oder 3. Klasse des Langgymnasiums in die nächste Klasse übertreten oder die 3. Klasse repetieren kann. In die BM 1 kommt ohne Prüfung, wer ab der 3. Klasse des Langgymnasiums oder aus dem Kurzgymnasium und anderen Mittelschulen in die nächste Klasse übertreten kann. In die BM 2, wer in den letzten zwei Kalenderjahren die BM 1 mit gleicher Ausrichtung abgebrochen oder das Fähigkeitszeugnis mit mindestens 5.0 abgeschlossen hat. In die Fachmittelschule gilt dasselbe wie für die BM 1, in die Handelsmittelschule der Übertritt ab der 2. Klasse des Langgymnasiums. Auch wer prüfungsfrei eintritt, muss sich über die Anmeldung des Kantons anmelden. Die genauen Bedingungen stehen auf den Schulseiten.

Wann kommen die Resultate?

Per Post; am Tag darauf sind sie online einsehbar. Die Schulen bieten Einsichtstermine an.

Wer steht hinter ZAPilot, und was hat ZAPilot mit dem Kanton zu tun?

Nichts – ZAPilot ist ein unabhängiges Angebot einer Person aus Rapperswil-Jona, das auf die Prüfung vorbereitet. Angemeldet wird beim Kanton; verbindlich sind immer dessen Angaben.

Üben für die Aufnahmeprüfung

Mit der ZAPilot-App übt Ihr Kind auf dem Handy – Aufgaben im Format der Prüfung, sofort korrigiert, mit Lösungsweg. Sie steht im App Store; für Android kommt sie im Herbst 2026 in den Play Store.

Eine Nachricht, wenn die App da ist, dazu höchstens die wichtigen Termine rund um die Aufnahmeprüfung – kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte. Ein Satz an info@zapilot.ch genügt, und die Adresse ist gelöscht.

Quellen: Kanton Zürich – Prüfung in ein Langgymnasium · Kanton Zürich – Prüfung in ein Kurzgymnasium · Kanton Zürich – Prüfungsanforderungen ZAP 1, gültig ab 1. August 2026 (PDF) · Kanton Zürich – Prüfung Berufsmaturitätsschule · Kanton Zürich – Prüfung Fachmittelschule · Kanton Zürich – Prüfung Handelsmittelschule · Medienmitteilung vom 12. Mai 2026: «Über 8000 erfolgreiche Aufnahmeprüfungen» · Medienmitteilung vom 14. Mai 2025: «Mehr Schülerinnen und Schüler an der Zentralen Aufnahmeprüfung 2025» · Kanton Zürich – Erlaubte Taschenrechner an den Aufnahmeprüfungen 2027 (PDF), abgerufen am 8. September, 13. September und 16. September 2026. ZAPilot ist ein unabhängiges Angebot; verbindlich sind die Angaben des Kantons.